Arbeitsgericht Rosenheim
Arbeitsgericht Rosenheim
Rathausstraße 23
83022 Rosenheim
Tel.: (0 80 31) 22 08 30
Fax: (0 80 31) 2 20 83 99
Das Arbeitsgericht Rosenheim finden Sie hier
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte.
Rechtssuchende werden gebeten sich grundsätzlich zunächst telefonisch mit der Telefonauskunft (0 80 31) 2 20 83 51 in Verbindung zu setzen. Eventuelle Vorsprachen sollten erst danach erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können.
Telefonauskunft
Tel.: (0 80 31) 2 20 83 51
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen.
Gerichtsleitung
Direktor
Herr Dr. Lubitz
Geschäftsleiter
Herr Siske
Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Rosenheim einschließlich der Außenkammer Traunstein und der Gerichtstage:
1.Der Bezirk des Arbeitsgerichts Rosenheim
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Rosenheim umfasst die Amtsgerichtsbezirke Altötting, Mühldorf a. Inn und Rosenheim sowie den Bezirk der
2.Außenkammer Traunstein
Die Kammer Traunstein umfasst die Amtsgerichtsbezirke Laufen und Traunstein.
3.Gerichtstage
Der Gerichtstag Bad Reichenhall (angegliedert an die Außenkammer Traunstein) umfasst den südlichen Teil des Amtsgerichtsbezirkes Laufen, nämlich die Geimeindegebiete Ainring, Anger, Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Piding, Ramsau bei Berchtesgaden, Schneizlreuth und Schönau am Königssee.
Der Gerichtstag Mühldorf a. Inn (angegliedert an das Hauptgericht Rosenheim) umfasst die Amtsgerichtsbezirke Altötting und Mühldorf a. Inn.
4. Erläuterungen
Gerichtstage sind Sitzungstage eines Arbeitsgerichts oder einer auswärtigen Kammer, die an einem anderen Ort als dem des Gerichtssitzes oder des Sitzes einer auswärtigen Kammer stattfinden.
Amtstage sind Tage, an denen rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geboten wird, Klagen und sonstige Prozessanträge aufnehmen zu lassen. Dabei werden Auskünfte über Gesetze und Tarifverträge nur erteilt, soweit dies für die Aufnahme von Klagen oder sonstigen Anträgen erforderlich ist.
Eine Gerichtsverwaltung des Arbeitsgerichts befindet sich am Ort der Gerichtstage und Amtstage nicht. Schriftsätze müssen deshalb beim Hauptgericht oder bei der zuständigen auswärtigen Kammer eingereicht werden.
Gerichtstag Bad Reichenhall
Anschrift (Keine Postanschrift)
Gerichtstag Bad Reichenhall
Wittelsbacherstraße 15
83435 Bad Reichenhall
- Im Kurgastzentrum -
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bus: Haltestelle Kurgastzentrum
Amts- und Gerichtstag Mühldorf
Anschrift (Keine Postanschrift)
Amts- und Gerichtstag Mühldorf
Trausnitzstraße 11
84453 Mühldorf
Tel.: 08631 4392
Öffnungszeiten
Jeden Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Rechtssuchende werden gebeten sich grundsätzlich zunächst telefonisch mit der Telefonauskunft (0 80 31) 2 20 83 51 in Verbindung zu setzen. Eventuelle Vorsprachen sollten erst danach erfolgen.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bahn/Bus: Haltestelle Bahnhof
Den Amts- und Gerichtstag Mühldorf finden Sie hier
Geschäftsverteilungsplan
1. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2024
2. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2024
1. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2023
Rufnummern
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bus : Haltestelle Max- Bram-Platz
Datenschutzrechtliche Informationen
Presseinformationen und -mitteilungen
Presseanfragen bitte an:
Tel.: (0 80 31) 22 08 30
Allgemeine Informationen für Pressevertreter
Hinweis: Eventuell beabsichtigte Bild- und Tonaufnahmen in Räumlichkeiten des Arbeitsgerichts sind nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Anfragen auf Drehgenehmigungen richten Sie bitte an o.a. Kontaktdaten.
Postanschrift
Arbeitsgericht Rosenheim
Postfach 11 14
83012 Rosenheim