Die Arbeitsgerichtsbarkeit bietet interessante Ausbildungs- und Studienplätze sowie vielfältige und anspruchsvolle Tätigkeiten an den Landesarbeitsgerichten und Arbeitsgerichten in Bayern.
Richter/in
Die Einstellung von Richterinnen und Richtern erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite
des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Diplom-Rechtspfleger/in (FH)
Der Rechtspfleger ist ein eigenständiges Organ der Rechtspflege. Grundlage für seine Tätigkeit ist das Rechtspflegergesetz. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger entscheiden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Rechtspflegergesetz sachlich unabhängig und sind dabei nicht weisungsgebunden. In der Arbeitsgerichtsbarkeit sind sie hauptsächlich in der Rechtsantragstelle, im Mahnverfahren sowie bei der Kostenfestsetzung tätig und entscheiden im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten
des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
und des Landespersonalausschusses.
Über den Verlauf und den Inhalt des Studiums finden Sie nähere Informationen auf den Webseiten der Bundesagentur für Arbeit
Verwaltungswirt/in
Verwaltungswirte sind Urkundsbeamte der Geschäftsstelle und unterstützen im Team die Arbeit der Richter und Rechtspfleger. Ihre Aufgaben ergeben sich in weiten Teilen aus der Zivilprozessordnung wie z.B. Schriftgut verwalten, Zustellungen bewirken, Fristen überwachen und Protokoll führen. Daneben können Verwaltungswirte auch in der Gerichtsverwaltung eingesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten
des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
und des Landespersonalausschusses,
sowie in einem Kurzfilm des Bayerischen Rundfunks vom 30.01.2017.
Arbeitnehmer/innen (Tarifbeschäftigte)
Tarifbeschäftigte werden häufig als Urkundsbeamte der Geschäftsstelle eingesetzt (siehe Beschreibung bei „Verwaltungswirt/in“). Darüber hinaus sind Tarifbeschäftigte auch im Verwaltungsbereich und in den Zentralen Diensten tätig. Die Einstellung erfolgt bedarfsorientiert am jeweiligen Arbeitsgericht.
Eine Ausbildung zum/zur „Justizfachangestellten“ findet in der bayerischen Arbeitsgerichtsbarkeit nicht statt.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Personalsachbearbeiterinnen am Landesarbeitsgericht München und am Landesarbeitsgericht Nürnberg zur Verfügung:
Frau Kapfhamer für Südbayern: Tel. 089 30619-204
Frau Guba für Nordbayern: Tel. 0911/98236-729