Arbeitsgericht Passau
Arbeitsgericht Passau
Eggendobl 4
94034 Passau
Tel.: 0851 95949-0
Fax: 0851 95949-149
Das Arbeitsgericht Passau finden Sie hier
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Gerichtsgebäudes
Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr,
Freitag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
sowie für die Zeiten öffentlicher Gerichtsverhandlungen.
Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle
Nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (0851/95949-0):
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr;
Montag bis Donnerstag von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können.
Telefonauskunft:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 10.30 Uhr.
Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Telefonauskünfte über den Inhalt von Gesetzen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen.
Gerichtsleitung
ständige Vertreterin des Direktors
Frau Gahbauer
Geschäftsleiter
Herr Krenn
Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Passau einschließlich der Außenkammer Deggendorf und des Gerichtstages:
1.Der Bezirk des Arbeitsgerichts Passau
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Passau umfasst die Amtsgerichtsbezirke Eggenfelden, Freyung und Passau sowie den Bezirk der
2.Außenkammer Deggendorf
Der Bezirk der Kammer Deggendorf umfasst die Amtsgerichtsbezirke Deggendorf und Viechtach.
3.Gerichtstag
Der Bezirk des Gerichtstags Eggenfelden (angegliedert an das Hauptgericht Passau) umfasst den Amtsgerichtsbezirk Eggenfelden.
4. Erläuterungen
Gerichtstage sind Sitzungstage eines Arbeitsgerichts oder einer auswärtigen Kammer, die an einem anderen Ort als dem des Gerichtssitzes oder des Sitzes einer auswärtigen Kammer stattfinden.
Amtstage sind Tage, an denen rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geboten wird, Klagen und sonstige Prozessanträge aufnehmen zu lassen. Dabei werden Auskünfte über Gesetze und Tarifverträge nur erteilt, soweit dies für die Aufnahme von Klagen oder sonstigen Anträgen erforderlich ist.
Eine Gerichtsverwaltung des Arbeitsgerichts befindet sich am Ort der Gerichtstage und Amtstage nicht. Schriftsätze müssen deshalb beim Hauptgericht oder bei der zuständigen auswärtigen Kammer eingereicht werden.
Amtstag Eggenfelden
Anschrift (Keine Postanschrift)
Amtstag Eggenfelden
Feuerhausgasse 12
84307 Eggenfelden
- Im Amtsgericht Zimmer Nummer 14 Erdgeschoss -
Wichtiger Hinweis:
Der Amtstag Eggenfelden enfällt am Dienstag, den 15.10.2024 ersatzlos.
Zur Stellung von Klagen und/oder Anträgen oder wegen eines Auskunftsersuchens am Amtstag wird vor einem unvermittelten Erscheinen gebeten, sich vorab innerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten unter der Nummer 0851/95949-0 telefonisch an das Arbeitsgericht Passau zu wenden.
Öffnungszeiten
Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 9.00 bis 12.00 Uhr
Gerichtstag Eggenfelden
Anschrift (Keine Postanschrift)
Gerichtstag Eggenfelden
Feuerhausgasse 12
84307 Eggenfelden
- Im Amtsgericht Sitzungssaal 117/1. Stock -
Geschäftsverteilungsplan
Geschäftsverteilungsplan ab 01.08.2024
1. Beschluss des Präsidiums zum Geschäftsjahr 2024
2. Beschluss des Präsidiums zum Geschäftsjahr 2024
3. Beschluss des Präsidiums zum Geschäftsjahr 2024
4. Beschluss des Präsidiums zum Geschäftsjahr 2024
1. Beschluss des Präsidiums zum Geschäftsjahr 2023
2. Beschluss des Präsidiums zum Geschäftsjahr 2023
3. Beschluss des Präsidiums zum Geschäftsjahr 2023
4. Beschluss des Präsidiums zum Geschäftsjahr 2023
Rufnummern
Datenschutzrechtliche Informationen
Postanschrift
Arbeitsgericht Passau
Postfach 11 12
94001 Passau
Presseinformationen und -mitteilungen
Presseanfragen bitte an:
Tel.: 0851 95949-0
Allgemeine Informationen für Pressevertreter
Hinweis: Eventuell beabsichtigte Bild- und Tonaufnahmen in Räumlichkeiten des Arbeitsgerichts sind nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Anfragen auf Drehgenehmigungen richten Sie bitte an o.a. Kontaktdaten.