Entscheidung

Datum: 11.07.2023
Aktenzeichen: 7 Sa 627/22
Rechtsvorschriften: 13. Landesbezirklicher TV handwerklicher Bereich Bayern vom 27.01.2020 Tätigkeitsbereich Wertstoffhof Entgeltgruppe 3 bzw. 4

Erfolglose Klage auf Höhergruppierung, da der Kläger die entsprechenden Eingruppierungsmerkmale (schwierige Tätigkeit in Form einer fachlichen Beratung der Anlieferer über die Entsorgungsmöglichkeiten und/oder Bedienen der technischen Anlagen z. B. der Container aus sicherheitstechnischer Sicht) der höheren Entgeltgruppe nicht erfüllt.

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