Entscheidung

Datum: 09.12.2020
Aktenzeichen: 11 TaBV 71/20
Rechtsvorschriften: § 100 ArbGG; § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

Keine offensichtliche Unzuständigkeit bei der Frage der Mitbestimmung bei Streikbruchprämien wegen fehlender höchstrichterlicher Rechtsprechung und streitigem Sachverhalt.

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