Entscheidung

Datum: 30.07.2021
Aktenzeichen: 4 Ta 178/21
Rechtsvorschriften: ArbGG § 2; SGG § 51; SGB-XI § 150a

Die Klage eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Corona-Prämie nach § 150a SGB-XI ist eine bürgerliche Rechtstreitigkeit und gehört in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte.

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