Entscheidung

Datum: 24.10.2019
Aktenzeichen: 3 Sa 322/19
Rechtsvorschriften: GG: Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 4

  1. Der Berurteilungsbeitrag einer ausscheidenden Schulleiterin ist schriftlich zu dokumentieren, wenn er in eine spätere periodische Beurteilung einer Lehrkraft einfließen soll.
  2. Geben die anzuwendenden Beurteilungsrichtlinien vor, dass Unterrichtsbesuche des beurteilenden Schulleiters im Unterricht der Lehrkraft mehrmals über den Beurteilungszeitraum verteilt erfolgen "sollen", so besteht ein Ermessen hinsichtlich der Häufigkeit und Lage der Besuche, das nicht gewahrt ist, wenn lediglich 2 Unterrichtsbesuche in den letzten 6 Wochen der Beurteilungsperiode stattfinden.
  3. Ein Verfahrensfehler ist beachtlich, wenn er sich auf das Beurteilungsergebnis auswirken kann.  

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