Entscheidung

Datum: 29.03.2012
Aktenzeichen: 4 Sa 997/11
Rechtsvorschriften: §§ 133, 157 BGB, § 328 Abs. 1 BGB, § 613 a Abs. 1 BGB

Auslegung von Bestimmungen in einem im Zusammenhang mit der Übernahme eines öffentlichen Krankenhauses durch einen Privatklinikträger von diesem mit dem alten Arbeitgeber abgeschlossenen Personalüberleitungsvertrag im Hinblick auf die einschlägige neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts:
Eine dort normierte Pflicht des übernehmenden Arbeitgebers zur weiteren dynamischen Anwendung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes kann zwar nicht wirksam einen Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 Abs. 1 BGB) = der übergehenden Arbeitnehmer unmittelbar, jedoch das individuelle Recht des Arbeitnehmers begründen, eine Vereinbarung über die dynamische Anwendung der sich aus dem Personalüberleitungsvertrag ergebenden Tarifverträge zu verlangen - wie hier nach den Bestimmungen des Personalüberleitungsvertrages und den Umständen konkludent erfolgt.

Konsequenzen einer im Personalüberleitungsvertrag nicht vorgesehenen Möglichkeit dessen ordentlicher Kündigung:
Selbstverständlichkeit einer ordentlichen Kündigung ?, Anwendung des § 624 BGB ?, Sittenwidrigkeit eines solchen Kündigungsausschlusses (§§ 138, 242 BGB) ?, Voraussetzungen der durch den Personalüberleitungsvertrag selbst festgelegten Mechanismen für dessen Ersetzung/Ablösung durch ein "anderes Tarifmodell" u. a.
 

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