Entscheidung

Datum: 05.08.2014
Aktenzeichen: 7 Sa 933/13
Rechtsvorschriften: § 307 Abs. 1, 2 BGB; § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

Im Arbeitsvertrag war die Zahlung eines Weihnachtsgeldes vorgesehen, wobei sich der Arbeitgeber vorbehielt, diese Leistung im Fall der wirtschaftlichen Notlage zu widerrufen. Die Klausel hält einer Inhaltskontrolle stand; insbesondere ist der Widerrufsgrund "wirtschaftliche Notlage" transparent, klar und verständlich. Dass eine "wirtschaftliche Notlage" vorlag, hat die Beweisaufnahme bestätigt (hier drohende Insolvenz und Forderung eines Investors vor einer Kapitalgewährung das Weihnachtsgeld zu streichen). Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates im Zusammenhang mit dem vollständigen Widerruf des Weihnachtsgeldes besteht mangels eines Verteilungsspielraumes nicht.

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