Entscheidung

Datum: 24.07.2014
Aktenzeichen: 4 Sa 228/14
Rechtsvorschriften: §§ 111, 112 BetrVG, Betriebsvereinbarungen

Auch zweitinstanzlich als wirksam angesehene Ablösung/Ersetzung eines - falls überhaupt noch bestehenden - Abfindungsanspruches aus einer alten, im Jahr 1996 aus Anlass eines dortigen Betriebsübergangs von der Fa. S. AG zu einem neu gegründeten Unternehmen abgeschlossenen, "Abfindungsbetriebsvereinbarung" bzw. einer einen Sozialplan beinhaltenden Überleitungs-(Gesamtbetriebs-)Vereinbarung 1996 durch einen Insolvenzsozialplan im Jahr 2012

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