Entscheidung

Datum: 09.07.2014
Aktenzeichen: 3 Sa 923/13
Rechtsvorschriften: ZPO: § 321

Einem Tatbestandsberichtigungsantrag fehlt das grundsätzlich erforderliche Rechtsschutzinteresse, wenn gegen das zu berichtigende Urteil ein Rechtsmittel nicht eingelegt worden ist und auch eine Urteilsergänzung nicht in Betracht kommt.

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