Elektronischer Rechtsverkehr
Elektronische Kommunikation mit dem Gericht
Sie können mit den Gerichten der Bayerischen Arbeitsgerichtsbarkeit über deren elektronische Poststelle unter den nachgenannten Voraussetzungen kommunizieren. Alle bayerischen Arbeitsgerichte kommunizieren ab dem 01.01.2021 in allen bei Gericht anhängigen Verfahren mit den Rechtsanwälten ausschließlich in elektronischer Form in das besondere Anwaltspostfach.
Eine rechtswirksame Kommunikation per E-Mail (z.B. Klage, Berufung, Beschwerde) ist wegen der fehlenden Rechtssicherheit und des mangelnden Datenschutzes nicht zugelassen.
Regelungen für die EGVP-Sende- und Empfangskomponenten ab 01.01.2018
Die bewährten Infrastrukturkomponenten für die Kommunikation per EGVP (die Postfächer und die Eintragungen im Verzeichnisdienst SAFE) werden für Nutzer, die weder Rechtsanwalt noch Notar sind, weiterhin unverändert zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellungen einer Sende-und Empfangskomponente (EGVP-Classic-Client-Software) wird künftig den Softwareherstellern überlassen.
Der durch die Justiz bis zum 1.1.2018 zum Download bereitgestellte EGVP-Classic-Client (EGVP-Installer) wurde deshalb abgekündigt. Er steht nicht mehr zum Download bereit. Nutzer, die den EGVP-Classic-Client bereits vor dem 1.1.2018 installiert haben, können ihn noch bis zum 14.02.2018 nutzen. Der Support wurde zum 31.12.2016 eingestellt. Am 14.02.2018 wird der EGVP-Classic-Client (EGVP-Installer) endgültig abgeschaltet und durch einen Nachfolgeclient, der nur der Verwaltung bereits empfangener Nachrichten dient und für den kein Support geleistet wird, ersetzt.
Dies bedeutet im Einzelnen:
Rechtsanwälte nutzen das besondere Anwaltspostfach (beA), dessen Bereitstellung im Verantwortungsbereich der Bundesrechtsanwaltskammer liegt. Einzelheiten sind hier veröffentlicht: http://bea-brak.de/
Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts können das besondere Behördenpostfach (beBPo) nutzen. Einzelheiten sind hier veröffentlicht: http://www.egvp.de/behoerdenpostfach/index.php
Andere professionelle Nutzer, wie z.B. Firmen, oder auch Bürger, können auf eine der folgenden anderen EGVP-Sende-und Empfangskomponenten zugreifen:
Nutzung eines für den OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr registrierten Drittproduktes,
Nutzung einer eigenentwickelten EGVP-Sende- und Empfangskomponente,
Integration der EGVP-Enterprise in die Fachsoftware (Hinweis: Die Nutzung der EGVP-Enterprise kann unter bestimmten Umständen bei der Justiz (BLK-AG IT-Standards) beantragt werden. Sie ist jedoch als Serveranwendung nicht für die Nutzung am lokalen Arbeitsplatz geeignet.)
Bereitstellung einer spezifischen Lösung durch die zuständigen Rechenzentren oder Fachsoftwarehersteller
Einzelheiten finden sie hier: http://www.egvp.de/Drittprodukte/index.php