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Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

Arbeitsgericht Augsburg

Foto: Gebäude des Arbeitsgerichts Augsburg

Direktor
Manfred Iranyi

Geschäftsleiter
Dieter Weidner

Anschrift
Arbeitsgericht Augsburg
Frohsinnstraße 2 
86150 Augsburg

Tel.: 0821/570903
Fax: 0821/57094000

Öffnungszeiten*
Allgemein
Mo- Do 08.00- 16.00 Uhr, Fr 08.00- 14.00 Uhr

Rechtsantragstelle
Mo- Fr 8.00- 11.30 Uhr,
Montag und Donnerstag Nachmittag zusätzlich 13.00- 16.00 Uhr

Telefonauskunft*
Tel. 0821/5709- 4581
Mo- Fr 9.30- 11.30 Uhr
 

*In der Rechtsantragstelle, bei den Amtstagen und der Telefonauskunft findet keine Rechtsberatung statt. Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Es werden im Rahmen der Klagevorbereitung Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt.

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Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Augsburg einschließlich der Außenkammer Neu-Ulm und des Gerichtstages:

  1. Der Bezirk des Arbeitsgerichts Augsburg

    Der Bezirk des Arbeitsgerichts Augsburg umfasst die Amtsgerichtsbezirke Aichach, Augsburg, Dillingen a.d. Donau und Nördlingen sowie den Bezirk der

     
  2. Außenkammer Neu-Ulm

    Die Kammer Neu-Ulm umfasst die Amtsgerichtsbezirke Günzburg und Neu-Ulm.

     
  3. Gerichtstag

    Der Gerichtstag Donauwörth (angegliedert an das Hauptgericht Augsburg) umfasst die Amtsgerichtsbezirke Dillingen a.d. Donau und Nördlingen.

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So erreichen Sie uns

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Straßenbahn: Linien 2 und 3, Haltestelle Theodor-Heuss-Platz

Digitale Ortskarte;© Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern, Nr.5188/06

Lageplan des Arbeitsgerichts Augsburg


verantwortlich
für diese Seite:

Landesarbeitsgericht München Landesarbeitsgericht Nürnberg

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