Entscheidung

Datum: 19.05.2020
Aktenzeichen: 7 Sa 304/19
Rechtsvorschriften: § 106 GewO, § 315 BGB, § 3 Abs. 5 TV-L

Inhaltsangabe:

Die Pflicht des Arbeitnehmers, an einer nach § 3 Abs. 5 TV-L zulässigerweise angeordneten amtsärztlichen Untersuchung mitzuwirken, entfällt nicht allein dadurch, dass der Arbeitnehmer am Tag der Untersuchung arbeitsunfähig erkrankt unter Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seines behandelnden Arztes.

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