Entscheidung

Datum: 26.03.2015
Aktenzeichen: 5 Sa 259/14
Rechtsvorschriften: §§ 4, 5, 7 KScHG

Schwangere, die nach Erhalt einer Kündigung nicht rechtzeitig Kündigungsschutzklage erhebt. Der Antrag auf nachträgliche Klagezulassung war verfristet.

Nichtzulassungsbeschwerde wurde beim Bundesarbeitsgericht am 10.07.2015 unter dem Aktenzeichen 6 AZN 681/15 eingelegt.

Die Beschwerde wurde am 19.11.2015 zurückgewiesen.

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