Entscheidung

Datum: 29.12.2017
Aktenzeichen: 6 Ta 187/17
Rechtsvorschriften: § 114 ZPO

Die PKH ist nicht pauschal auf einen Vergleichsmehrwert für einen noch nicht bekannten Vergleich zu erstrecken und auch nicht allgemein auf ggfs. erforderliche Übersetzungskosten.

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