Entscheidung

Datum: 23.03.2016
Aktenzeichen: 4 Ta 34/16
Rechtsvorschriften: §§ 42, 63, 68 GKG

Keine Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts

-  für die Regelung der Möglichkeit zu vorzeitigem Ausscheiden, 

-  für die Erteilung eines Referenzschreibens vor Vertragsende neben einem
   bereits zusätzlich bewerteten Zeugnisanspruch,

-  für eine nicht strittige Stillschweigensvereinbarung.

 

 

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