Entscheidung

Datum: 12.04.2016
Aktenzeichen: 7 Sa 649/14
Rechtsvorschriften: § 286 ZPO

Bei der Bewertung des Gerichts, ob es aufgrund einer Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung von der Richtigkeit einer Tatsache überzeugt ist, kommt es nicht darauf an, ob der Zeuge an sich, sondern ob die Aussage glaubwürdig ist. Die Bewertung ist aufgrund der sog. Nullhypothese vorzunehmen.

Nichtzulassungsbeschwerde wurde beim BAG am 23.05.2016 unter dem Aktenzeichen  8 AZN 444/16 eingelegt und am 18.11.2016 als unzulässig verworfen.

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