Entscheidung

Datum: 09.04.2014
Aktenzeichen: 2 Ta 19/14
Rechtsvorschriften: §§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG, 17 a GVG, 143 InsO, § 117 BGB

Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Klage des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr gezahlter Vergütung ist auch dann eröffnet, wenn strittig ist, ob der geschlossene schriftliche Arbeitsvertrag nach § 117 Abs. 1 BGB nichtig ist.

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