Landesarbeitsgericht Nürnberg
Interne Organisation
Aus der unter "Organisation in Bayern" beschriebenen dualen Organisation folgt die interne Organisation:
- Gericht
- Dienstaufsicht, Verwaltung
Gerichtlicher Bereich:
| Kammer | Richter/Richterin: | Geschäftsstelle Tel. 0911/928- |
|---|---|---|
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1 |
Präsident |
- 2701 |
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2 |
Vorsitzender Richter am LAG |
- 2747 |
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3 |
Vorsitzender Richter am LAG |
- 2728 |
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4 |
Vorsitzender Richter am LAG |
- 2702 |
|
5 |
Vorsitzender Richter am LAG |
- 2728 |
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6 |
Vorsitzender Richter am LAG |
- 2703 |
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7 |
Vorsitzende Richterin am LAG |
- 2703 |
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8 |
Vizepräsidentin |
- 2701 |
Die Zuteilung der eingegangenen Rechtsmittel erfolgt nach den Regelungen des jährlichen richterlichen Geschäftsverteilungsplans (s. dort). Jeder Kammer ist eine Geschäftsstelle zur Erledigung der Aufgaben des Urkundsbeamten zugeteilt.
Nach dem Rechtspflegergesetz zugewiesene Aufgaben des Gerichts werden von Rechtspflegern und Rechtspflegerinnen in sachlicher Unabhängigkeit wahrgenommen.
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Dienstaufsicht, Verwaltung:
Der Präsident des Landesarbeitsgerichts führt als Dienstvorgesetzter die Dienstaufsicht des Landesarbeitsgerichts, ist Dienstvorgesetzter der Direktoren und Direktorinnen und Richter und Richterinnen der nachgeordneten Arbeitsgerichte sowie höherer Dienstvorgesetzter der Beamten und Beamtinnen und Tarifbeschäftigten der zugeordneten Arbeitsgerichte.
Von der Dienstaufsicht nicht umfasst sind gerichtliche Entscheidungen. Der Dienstaufsicht ist es schon von Verfassungs wegen (Art. 97 Grundgesetz) verwehrt, in die richterliche Spruchtätigkeit und die ihr unmittelbar oder mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen einzugreifen. Gerichtliche Entscheidungen können nur im Rahmen der Verfahrensordnung mit dem zulässigen Rechtsmittel angegriffen werden.
Mit dem nichtrichterlichen Geschäftsverteilungsplan wird Leitungs- bzw. Fachverantwortung auf andere Funktionsträger und Funktionsträgerinnen delegiert. Weitere Aufgaben der Gerichtsverwaltung sind insbesondere:
- Organisation,
- Controlling,
- Informationsmanagement,
- Personalangelegenheiten,
- Personalentwicklung und Qualifizierung,
- Haushaltsangelegenheiten,
- Haus- und Liegenschaftsverwaltung,
- Innere Dienste und
- Informations- und Kommunikationstechnik.
Beim Landesarbeitsgericht ist ein Bezirksrevisor bestellt. Der Bezirksrevisor vertritt die Staatskasse, wirkt bei der Fachaufsicht über die Arbeitsgerichte mit und ist verantwortlich für das Controlling.
Des Weiteren ist die Zentrale IuK-Stelle als Dienstleister für die gesamte bayerische Arbeitsgerichtsbarkeit beim Landesarbeitsgericht Nürnberg eingerichtet. Sie nimmt ihre Aufgaben in Abstimmung mit dem Landesarbeitsgericht München wahr.
Organigramm LAG Nürnberg im GIF-Format



