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Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

Datum: 24.11.2011
Aktenzeichen: 7 Ta 185/11
Rechtsvorschriften: § 148 ZPO

Hat der Arbeitgeber mehrere Kündigungen ausgesprochen und wird durch Urteil entschieden, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet worden sei, ist die Entscheidung, das Kündigungsschutzverfahren bezüglich einer Kündigung, die das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt beenden würde, bis zur Rechtskraft des Urteils auszusetzen, ermessensfehlerfrei.

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Landesarbeitsgericht Nürnberg

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