Entscheidung

Datum: 15.06.2023
Aktenzeichen: 5 Sa 1/23
Rechtsvorschriften: § 130 Abs. 1 S. 1 BGB

Inhaltsangabe:

Der ordnungsgemäße Auslieferungsbeleg mit der Unterschrift eines Postbediensteten erbringt den Beweis des ersten Anscheins für den Zugang des Schreibens zum Zeitpunkt der üblichen Postzustellzeiten.

Revision wurde beim BAG am 25.08.2023 - Az.: 2 AZR 213/23 - eingelegt. 

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