Entscheidung

Datum: 20.07.2023
Aktenzeichen: 3 SaGa 6/23
Rechtsvorschriften: §§ 1004, 823 BGB i. V. m. Art. 14, Art. 9 Abs. 3 GG; § 5 Abs. 1 TVG

Das Streikziel, einen gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien nach § 5 Abs. 1 TVG auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrags zu erreichen, ist jedenfalls nicht offensichtlich rechtswidrig.

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