Entscheidung

Datum: 15.03.2023
Aktenzeichen: 2 Ta 23/23
Rechtsvorschriften: §§ 42, 63 GKG

Inhaltsangabe:

Eine Klage auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses mit dem (vermeintlichen) Entleiher wegen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ist neben einer Bestandsschutzklage gegen den kündigenden Verleiher eigenständig zu bewerten.

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