Entscheidung

Datum: 16.02.2016
Aktenzeichen: 7 Sa 388/15
Rechtsvorschriften: § 626 BGB

Der Arbeitnehmer bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers, wenn er bei der steuerlichen Behandlung des vermögenswerten Vorteils hinsichtlich der privaten Nutzungsmöglichkeit eines PKW von der 1%-Regelung (§ 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) auf die tatsächliche Nutzung mit Nachweis (§ 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 3 EStG) wechseln will. Es liegt daher kein Vertragsverstoß vor, wenn der Arbeitnehmer ohne Rücksprache in der Buchhaltung ene Änderung der Handhabung veranlasst.

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