Entscheidung

Datum: 16.02.2016
Aktenzeichen: 6 Sa 230/15
Rechtsvorschriften: § 626 BGB

Außerordentliche Kündigung wegen des Vowurfs gegenüber der Berufsgenossenschaft, der Arbeitgeber würde Verletzungen von Mitarbeitern aus Profitgier bewusst in Kauf nehmen. (Einzelfallentscheidung)

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