Entscheidung

Datum: 05.11.2014
Aktenzeichen: 4 TaBV 30/13
Rechtsvorschriften: §§ 99, 100 BetrVG; 9 TzBfG

Ersetzung der zu Unrecht verweigerten Zustimmung zur Arbeitszeiterhöhung einer Teilzeitkraft; fehlende Darlegung der Dringlichkeit der personellen Maßnahme.

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