Entscheidung

Datum: 14.08.2014
Aktenzeichen: 6 Sa 563/13
Rechtsvorschriften: § 15 Abs. 4, Abs. 5 KSchG

Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Betriebsschließung - keine Ausweitung des Schutzes des § 15 Abs. 5 KSchG auf andere Betriebe des Unternehmens - keine Pflicht des Arbeitgebers zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Tätigkeiten, die von freien Mitarbeitern ausgeführt werden.

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