Entscheidung

Datum: 29.04.2014
Aktenzeichen: 1 Sa 315/13
Rechtsvorschriften: §§ 17 TVÜ/VKA, 22, 23 BAT

  1. Die Arbeitsaufgabe eines Sachbearbeiters "Heranziehung Unterhaltspflichtiger" in einem Jobcenter enthält einen "großen" Arbeitsvorgang im Sinne des Eingruppierungsrechts.
     
  2. Hat ein solcher Sachbearbeiter in rechtserheblichem Ausmaß die Heranziehung unterhaltspflichtiger Selbständiger zu prüfen, festzustellen und festzusetzen, kann die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 TVÜ (früher Vergütungsgruppe IVa, Fallgruppe 1 BAT) gerechtfertigt sein.
  3.  

     Die zugelassene Revision wurde nicht eingelegt.

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