Arbeitsgericht Rosenheim
- Zuständigkeit
- So erreichen Sie uns
- Geschäftsverteilungsplan
- Wichtige Rufnummern
- Außenkammer und Gerichtstage

Direktorin
Gabriele Illing
Geschäftsleiter
Fritz Grimm
Anschrift
Arbeitsgericht Rosenheim
Rathausstraße 23
83022 Rosenheim
Tel.: 08031/305-04
Fax: 08031/305-193
Öffnungszeiten*
Mo- Do 8.00- 12.00 Uhr und 13.30- 15.30 Uhr, Fr 8.00- 12.00 Uhr
*In der Rechtsantragstelle, bei den Amtstagen und der Telefonauskunft findet keine Rechtsberatung statt. Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Es werden im Rahmen der Klagevorbereitung Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt.
Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Rosenheim einschließlich der Außenkammer Traunstein und der Gerichtstage:
- Der Bezirk des Arbeitsgerichts Rosenheim
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Rosenheim umfasst die Amtsgerichtsbezirke Altötting, Mühldorf a. Inn und Rosenheim sowie den Bezirk der
- Außenkammer Traunstein
Die Kammer Traunstein umfasst die Amtsgerichtsbezirke Laufen und Traunstein.
- Gerichtstage
Der Gerichtstag Bad Reichenhall (angegliedert an die Außenkammer Traunstein) umfasst den südlichen Teil des Amtsgerichtsbezirkes Laufen, nämlich die Geimeindegebiete Ainring, Anger, Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Berchtesgaden, Bischofswiesen, Markt Schellenberg, Piding, Ramsau bei Berchtesgaden, Schneizlreuth und Schönau am Königssee.
Der Gerichtstag Mühldorf a. Inn (angegliedert an das Hauptgericht Rosenheim) umfasst die Amtsgerichtsbezirke Altötting und Mühldorf a. Inn.
So erreichen Sie uns
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bus : Haltestelle Max- Bram-Platz
Digitale Ortskarte;© Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern, Nr.5188/06




