Entscheidung

Datum: 10.05.2012
Aktenzeichen: 3 Sa 1134/11
Rechtsvorschriften: § 1 KSchG, §§ 241 Abs. 2, 823 Abs. 1 BGB

Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen liegen bei einer fristgemäßen personenbedingten Kündigung eines alkoholerkrankten Arbeitnehmers vor, wenn dieser eine Arbeitsaufgabe in einem Arbeitsumfeld verrichtet, die mit Selbst- und Fremdgefährdungen von Personen und Sachen einhergeht.

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