Entscheidung

Datum: 11.12.2012
Aktenzeichen: 9 TaBV 103/11
Rechtsvorschriften: § 50 I BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 6, § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Das Mitbestimmungsrecht für die Regelung der Datennutzung aus einer bereits unternehmenseinheitlich eingeführten und genutzten technischen Einrichtung steht dem Gesamtbetriebsrat zu.

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