Entscheidung

Datum: 31.01.2012
Aktenzeichen: 9 Sa 950/11
Rechtsvorschriften: § 305 C BGB

Eine auflösende Bedingung, die im Arbeitsvertrag unter der Überschrift "Voraussetzungen/Grundlagen" und nicht in Abschnitt "Beendigung des Arbeitsverhältnsises" enthalten ist, ist eine überraschende Klausel i.S.d. § 305 c BGB.

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