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Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

Datum: 12.04.2005
Aktenzeichen: 11 TaBV 33/04
Rechtsvorschriften: § 3 Abs. 1 TVG, § 97 Abs. 1 u. 5 i.V.m. § 2a Abs. 1 Ziff. 4 ArbGG

  1. Die nach der Satzung des Landesverbands des Bayerischen Einzelhandels e.V. mögliche Mitgliedschaft ohne Tarifbindung ist verbandsrechtlich zulässig und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
  2. § 3 Abs. 1 TVG regelt die Normsetzungsbefugnis der Koalitionen und begrenzt sie auf deren Mitglieder. Die Vorschrift regelt damit aber nicht die Tarifzuständigkeit in personeller Hinsicht

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Landesarbeitsgericht München

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