Direkt zum Textbeginn
Bayerisches Staatswappen; hier gelangen Sie zu den Seiten der Bayerischen Staatskanzlei
Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

Kosten des Verfahrens


Landesarbeitsgericht Nürnberg
Gerichtskosten
Kostenbeispiel

Ausgangslage:

Frau A., Verkäuferin zu einem Monatsgehalt von 1.600,00 €, ist aus Rationalisierungsgründen gekündigt worden. Hiergegen klagt sie mit Hilfe ihres Anwalts B. Auch der Geschäftsinhaber bedient sich sofort eines Anwalts, obwohl im Verfahren vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang besteht.

Das Verfahren endet nach drei Verhandlungen und einer Beweisaufnahme durch Endurteil, in welchem der Klage stattgegeben und der Beklagte in die Kosten verurteilt wird. Der Streitwert wird auf 4.800,00 € festgesetzt. Für den vernommenen Zeugen hat das Gericht für Verdienstausfall und Fahrtkosten 150,20 € verauslagt.

 

Gerichtskosten:

Gebühren und Auslagen:

Betrag:
Verfahrensgebühr aus 4.800,00 €:

242,00 €

Zeugenentschädigung:

150,20 €

Insgesamt:

392,20 €

Rechtsanwaltskosten:

Gebühren und Auslagen:Betrag:
Verfahrensgebühr aus 4.800,00 €:

391,30 €

Terminsgebühr aus 4.800,00 €:

361,20 €

Postgebührenpauschale:

20,00 €

Zwischensumme:

772,50 €

Umsatzsteuer hieraus:

146,78 €

Insgesamt:

919,28 €

Kostenschuldner:

Die Klagepartei zahlt 919,28 €, d.h. die Kosten des eigenen Rechtsanwalts, da diese Kosten im Verfahren 1. Instanz nicht erstattungsfähig sind (§ 12a Absatz 1 Satz 1 ArbGG).

Die beklagte Partei zahlt 1.311,48 €, d.h. die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwalts (hierbei der Einfachheit unterstellt, dass keine weiteren Auslagen angefallen sind).

-----

Fallalternative 1:

Würde der Rechtsstreit nicht durch Endurteil, sondern durch einen Vergleich (gütliche Einigung) mit hälftiger Kostenteilung beendet, ergäben sich folgende Kosten:

Gerichtskosten:

Die Verfahrensgebühr entfällt (Vorbemerkung zu Teil 8 GKG).
Es werden nur die Auslagen i.H.v. 150,20 € erhoben. Entsprechend der Regelung im Vergleich von jeder Partei 75,10 €.

Rechtsanwaltskosten:

Die Rechtsanwaltskosten erhöhen sich um die Einigungsgebühr i.H.v. 451,50 € und die Umsatzsteuer hieraus; Rechtsanwaltsgebühren somit 1.456,56 €, die jede Partei selbst zu tragen hat.


In diesen Kosten nicht enthalten ist natürlich der materiellrechtliche Vorteil der gütlichen Einigung.

 

Fallalternative 2:

Beide Prozessparteien erscheinen zum Gütetermin selbst und schließen einen Vergleich.

 



verantwortlich
für diese Seite:

Landesarbeitsgericht München Landesarbeitsgericht Nürnberg

zum Seitenanfang

Home Kosten des VerfahrensKostenbeispiel