Einstellung, Ausbildung
Die Gerichte für Arbeitssachen entscheiden über bürgerlich-rechtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. Seiten Grundzüge des Verfahrens). Hieraus ergeben sich die verschiedenen Berufe und die erforderliche Vorbildung.
Richter/in:
Richter und Richterinnen sind als Vorsitzende einer Kammer zusammen mit zwei ehrenamtlichen Richtern/Richterinnen für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zuständig. Sie sind bei ihrer rechtsprechenden Tätigkeit nur dem Gesetz unterworfen und an Weisungen nicht gebunden. Im Richterverhältnis auf Lebenszeit sind sie darüber hinaus auch persönlich unabhängig, also grundsätzlich nicht gegen ihren Willen versetzbar.
Nach dem Deutschen Richtergesetz darf in das Richterverhältnis nur berufen werden, wer Deutscher/Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist, die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, die Befähigung zum Richteramt besitzt und über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt. Die Einstellungen erfolgen nach Bedarf und unter Beachtung des Leistungsprinzips.
Die Bewerbungsadresse und Näheres erfahren Sie auf der entsprechenden
Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.
Diplom-Rechtspfleger/in (FH):
Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen sind bei der Wahrnehmung der nach dem Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben der Rechtspflege sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden. Typische Rechtspflegeraufgaben sind: Rechtsantragstelle, Mahnverfahren, Kostenfestsetzung, Entscheidung über die Nachzahlungsverpflichtung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
Ferner fungieren sie als Urkundsbeamte/Urkundsbeamtinnen der Geschäftsstelle und in Führungspositionen als Teamleiter/Teamleiterinnen bei den Gerichten. Daneben sind aber auch vielfältige Aufgaben der Gerichtsverwaltung wahrzunehmen.
Die Einstellungen erfolgen im Beamtenverhältnis nach Bedarf und unter Beachtung des Leistungsprinzips. Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter absolvieren ein dreijähriges Fachhochschulstudium mit theoretischen Studienabschnitten am Fachbereich Rechtspflege der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern sowie Praktika an den Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften. Zulassungsvoraussetzungen zu diesem Vorbereitungsdienst sind insbesondere der Nachweis der Fachhochschulreife, einer anderen Hochschulreife oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes, der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit und die erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses.
Nähere Informationen finden Sie auf den entsprechenden Webseiten
des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
und des Landespersonalausschusses.
Verwaltungswirt/in:
Die Beamten und Beamtinnen in der Geschäftsstelle erfüllen wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben des Gerichts und sind regelmäßig zu Urkundsbeamten/Urkundsbeamtinnen bestellt. Sie nehmen insoweit Aufgaben der Zivilprozessordnung wie z.B. Schriftgutverwaltung, Veranlassung von Zustellungen, Fristenüberwachung und Protokollführung in der mündlichen Verhandlung wahr. Daneben können ihnen auch Aufgaben der Gerichtsverwaltung übertragen sein.
Die Einstellungen erfolgen im Beamtenverhältnis nach Bedarf und unter Beachtung des Leistungsprinzips. Die Anwärter und Anwärterinnen absolvieren eine zweijährige Ausbildung mit Lehrgängen an der Verwaltungsschule der Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn und Praktika in den Arbeits- und Sozialgerichten. Zulassungsvoraussetzungen zu diesem Vorbereitungsdienst sind inbesondere der Nachweis eines Realschulabschlusses, eines qualifizierenden Hauptschulabschlusses oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes, der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder eines gleichgestellten Drittstaates und die erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses.
Nähere Informationen finden Sie auf den entsprechenden Webseiten
des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
und des Landespersonalausschusses.
Arbeitnehmer/innen (Tarifbeschäftigte):
Im Einzelfall können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Urkundsbeamtentätigkeiten betraut werden. Die Einstellungsmöglichkeiten sind jedoch bedarfsorientiert und sehr begrenzt. Gleiches gilt für die zentralen Dienste (Telefonvermittlung, Pfortendienst etc.), die allenfalls bei Gerichten in Ballungszentren Bedarf haben können.
Eine Ausbildung zum/zur "Justizfachangestellten" findet in der bayerischen Arbeitsgerichtsbarkeit nicht statt.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich am besten an die jeweilige Personalstelle bei den Landesarbeitsgerichten München und Nürnberg:
Für Südbayern: Tel. 089/30619-204 (Frau Kapfhamer)
Für Nordbayern: Tel. 0911/928-2729 (Frau Clement)
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